Re: § 21 , was muss ich wissen


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Abgeschickt von Marcus Müller am 29 April, 2002 um 18:17:27

Antwort auf: § 21 , was muss ich wissen von arnd dünzinger am 29 April, 2002 um 17:33:55:

Natürlich kannst Du nicht ohne Nummernschilder,
TÜV und Anmeldung einfach fahren !!!!!!
Das ist ein Straftatbestand. (Fahren ohne
Zulassung und Versicherungsschutz). Deine Doppel-
karte gilt nämlich auch erst nach Zulassung !!!
Für diese Zwecke gibt es Rote Nummernschilder.
(Sind als Euro Schilder jetzt allerdings nicht
mehr rot ...). Die bekommst Du bei Deinem Straßen-
verkehrsamt.

BITTE: NIEMALS OHNE ZULASSUNG FAHREN !!!!

Gruß, Marcus


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